Kurz gesagt
Geschäftlich genutzte Websites brauchen ein Impressum (Name, Anschrift, E-Mail und einen zweiten schnellen Kontaktweg, je nach Betrieb zusätzlich Register-, Kammer- und Steuerangaben) und eine Datenschutzerklärung. Ein Cookie-Banner mit echter Wahlmöglichkeit ist nötig, sobald nicht erforderliche Cookies oder Tracking-Dienste eingesetzt werden. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Wichtiger Hinweis vorab
Das Impressum
Wer eine Website geschäftsmäßig betreibt, also in der Regel gegen Entgelt oder zur Kundengewinnung, braucht ein Impressum. Rechtsgrundlage ist seit Mai 2024 das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das das Telemediengesetz abgelöst hat. Es muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein, üblicherweise als Link im Footer jeder Seite.
Diese Angaben gehören in der Regel hinein
- Vollständiger Name beziehungsweise Firma, bei Einzelunternehmen der Vor- und Nachname des Inhabers
- Ladungsfähige Anschrift (kein Postfach)
- E-Mail-Adresse und einen zweiten schnellen Kommunikationsweg, zum Beispiel Telefonnummer oder Kontaktformular
- Rechtsform und Vertretungsberechtigte, bei Gesellschaften
- Registereintrag und Registernummer, falls vorhanden (zum Beispiel Handelsregister)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden
- Bei reglementierten Berufen: Berufsbezeichnung, zuständige Kammer, berufsrechtliche Regelungen, Aufsichtsbehörde
- Bei redaktionell-journalistischen Inhalten: Verantwortliche Person nach dem Medienstaatsvertrag
Kleinunternehmer nach § 19 UStG ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer müssen diese nicht angeben. Ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung ist üblich, aber keine Impressumspflicht. Das Impressum dieser Website finden Sie unter Impressum.
Die Datenschutzerklärung
Sobald Ihre Website personenbezogene Daten verarbeitet, müssen Sie Besucher darüber informieren (Art. 13 DSGVO). Das passiert bereits beim bloßen Aufruf, denn der Server speichert zum Beispiel IP-Adressen in Protokolldateien. Die Erklärung muss verständlich, vollständig und aktuell sein.
Typische Inhalte
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
- Hosting und Server-Protokolldaten
- Kontaktformular, E-Mail- und Telefonkontakt, Bewerbungen, Buchungssysteme
- Verwendete Cookies, Reichweitenmessung und Marketing-Dienste, jeweils mit Zweck und Rechtsgrundlage
- Eingebundene Dienste wie Karten, Videos, Schriftarten oder Bewertungs-Widgets
- Empfänger der Daten und mögliche Übermittlung in Drittländer
- Speicherdauer
- Rechte der Betroffenen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde)
Für Betriebe in Hessen ist die Aufsichtsbehörde der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Datenschutzerklärung muss zu dem passen, was auf Ihrer Website tatsächlich passiert. Ein kopierter Mustertext, der Dienste nennt, die Sie gar nicht nutzen, oder Dienste weglässt, die Sie nutzen, ist ein typischer Fehler. Die Datenschutzerklärung dieser Website finden Sie unter Datenschutz.
Typische Fehler auf Unternehmenswebsites
| Fehler | Warum problematisch |
|---|---|
| Impressum nur über mehrere Klicks erreichbar | Muss leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein |
| Nur Kontaktformular, keine E-Mail-Adresse | E-Mail-Adresse gehört zu den Pflichtangaben |
| Datenschutzerklärung veraltet oder aus fremder Vorlage kopiert | Sie muss die tatsächliche Datenverarbeitung beschreiben |
| Google Fonts, Karten oder Videos ohne Einwilligung geladen | Übertragung der IP-Adresse an Dritte |
| Cookie-Banner ohne gleichwertigen Ablehnen-Button | Einwilligung ist dann möglicherweise nicht wirksam |
| Tracking startet vor der Entscheidung | Einwilligung muss vorher vorliegen |
Und die Barrierefreiheit?
Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, unter anderem für Online-Shops mit Verbrauchern. Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind nach dem Gesetz grundsätzlich ausgenommen, und reine Informationswebsites sind in der Regel nicht betroffen. Gerade bei Online-Shops sollten Sie die Pflicht im Einzelfall prüfen lassen. Barrierefreie Gestaltung (gute Kontraste, Tastaturbedienung, Alternativtexte) nützt unabhängig davon allen Besuchern.
Checkliste für Ihre Website
- Impressum vollständig und in einem Klick von jeder Seite erreichbar
- Datenschutzerklärung passt zu den tatsächlich genutzten Diensten
- Schriftarten werden vom eigenen Server geladen, nicht von einem Drittanbieter
- Karten und Videos laden erst nach Zustimmung
- Cookie-Banner mit gleichwertiger Ablehnung, falls nicht erforderliche Dienste laufen
- Kontaktformular mit Hinweis auf die Datenschutzerklärung
- Rechtstexte bei jeder Änderung der Website oder der Firmendaten geprüft
Impressum und Datenschutz gehören bei meinen Projekten zum Umfang, sie sind in der Website-Erstellung enthalten. Die endgültige rechtliche Prüfung bleibt Ihre Verantwortung. Welche Inhalte je Branche zusätzlich wichtig sind, steht in der Branchen-Checkliste, und worauf Sie bei einem Relaunch achten sollten, im Beitrag zum Website-Relaunch.
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