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Recht & Pflichtangaben

Impressum, Datenschutz und Cookie-Banner: Pflichtangaben für Unternehmenswebsites

Fehlende oder fehlerhafte Rechtstexte sind einer der häufigsten Gründe für Abmahnungen und Beschwerden bei Unternehmenswebsites. Dieser Beitrag erklärt verständlich, was auf Ihre Website gehört, und wo Sie genauer hinschauen sollten.

Von Aike SommerVeröffentlicht 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Geschäftlich genutzte Websites brauchen ein Impressum (Name, Anschrift, E-Mail und einen zweiten schnellen Kontaktweg, je nach Betrieb zusätzlich Register-, Kammer- und Steuerangaben) und eine Datenschutzerklärung. Ein Cookie-Banner mit echter Wahlmöglichkeit ist nötig, sobald nicht erforderliche Cookies oder Tracking-Dienste eingesetzt werden. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Wichtiger Hinweis vorab

Das Impressum

Wer eine Website geschäftsmäßig betreibt, also in der Regel gegen Entgelt oder zur Kundengewinnung, braucht ein Impressum. Rechtsgrundlage ist seit Mai 2024 das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das das Telemediengesetz abgelöst hat. Es muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein, üblicherweise als Link im Footer jeder Seite.

Diese Angaben gehören in der Regel hinein

  • Vollständiger Name beziehungsweise Firma, bei Einzelunternehmen der Vor- und Nachname des Inhabers
  • Ladungsfähige Anschrift (kein Postfach)
  • E-Mail-Adresse und einen zweiten schnellen Kommunikationsweg, zum Beispiel Telefonnummer oder Kontaktformular
  • Rechtsform und Vertretungsberechtigte, bei Gesellschaften
  • Registereintrag und Registernummer, falls vorhanden (zum Beispiel Handelsregister)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden
  • Bei reglementierten Berufen: Berufsbezeichnung, zuständige Kammer, berufsrechtliche Regelungen, Aufsichtsbehörde
  • Bei redaktionell-journalistischen Inhalten: Verantwortliche Person nach dem Medienstaatsvertrag

Kleinunternehmer nach § 19 UStG ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer müssen diese nicht angeben. Ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung ist üblich, aber keine Impressumspflicht. Das Impressum dieser Website finden Sie unter Impressum.

Die Datenschutzerklärung

Sobald Ihre Website personenbezogene Daten verarbeitet, müssen Sie Besucher darüber informieren (Art. 13 DSGVO). Das passiert bereits beim bloßen Aufruf, denn der Server speichert zum Beispiel IP-Adressen in Protokolldateien. Die Erklärung muss verständlich, vollständig und aktuell sein.

Typische Inhalte

  • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
  • Hosting und Server-Protokolldaten
  • Kontaktformular, E-Mail- und Telefonkontakt, Bewerbungen, Buchungssysteme
  • Verwendete Cookies, Reichweitenmessung und Marketing-Dienste, jeweils mit Zweck und Rechtsgrundlage
  • Eingebundene Dienste wie Karten, Videos, Schriftarten oder Bewertungs-Widgets
  • Empfänger der Daten und mögliche Übermittlung in Drittländer
  • Speicherdauer
  • Rechte der Betroffenen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde)

Für Betriebe in Hessen ist die Aufsichtsbehörde der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Die Datenschutzerklärung muss zu dem passen, was auf Ihrer Website tatsächlich passiert. Ein kopierter Mustertext, der Dienste nennt, die Sie gar nicht nutzen, oder Dienste weglässt, die Sie nutzen, ist ein typischer Fehler. Die Datenschutzerklärung dieser Website finden Sie unter Datenschutz.

Cookie-Banner und Einwilligung

Nach § 25 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) brauchen Sie die Einwilligung der Besucher, bevor Sie Informationen auf deren Endgerät speichern oder auslesen, außer es ist für den angeforderten Dienst unbedingt erforderlich. Hinzu kommt die DSGVO für die anschließende Verarbeitung.

Wann ist eine Einwilligung nötig?
EinsatzEinwilligung?
Technisch notwendige Funktionen (z. B. Warenkorb, Login, Speichern der Cookie-Entscheidung)In der Regel nicht
Statistik- und Analyse-Tools mit Cookies oder GerätekennungIn der Regel ja
Marketing, Remarketing, Werbe-PixelJa
Eingebettete Inhalte von Drittanbietern (Karten, Videos, Social-Media-Widgets), die Daten übertragenMeist ja, bevor sie geladen werden

Ob eine Reichweitenmessung ohne Cookies und ohne Datenübermittlung an Dritte auch ohne Einwilligung auskommt, ist eine Einzelfallfrage. Lassen Sie sich hier beraten.

Worauf es beim Banner ankommt

  • Nicht erforderliche Dienste werden erst nach der Einwilligung geladen
  • „Ablehnen“ ist genauso leicht erreichbar wie „Akzeptieren“
  • Keine vorangekreuzten Kästchen
  • Die Entscheidung ist jederzeit widerrufbar, zum Beispiel über einen Link im Footer
  • Das Banner nennt die Dienste und Zwecke verständlich

Der einfachste Weg zu weniger Aufwand: Setzen Sie nur Dienste ein, die Sie wirklich brauchen. Wer keine Tracking- oder Marketing-Dienste und keine Drittanbieter-Einbettungen nutzt, braucht oft auch kein umfangreiches Banner.

Typische Fehler auf Unternehmenswebsites

Häufige Fehler bei Pflichtangaben
FehlerWarum problematisch
Impressum nur über mehrere Klicks erreichbarMuss leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein
Nur Kontaktformular, keine E-Mail-AdresseE-Mail-Adresse gehört zu den Pflichtangaben
Datenschutzerklärung veraltet oder aus fremder Vorlage kopiertSie muss die tatsächliche Datenverarbeitung beschreiben
Google Fonts, Karten oder Videos ohne Einwilligung geladenÜbertragung der IP-Adresse an Dritte
Cookie-Banner ohne gleichwertigen Ablehnen-ButtonEinwilligung ist dann möglicherweise nicht wirksam
Tracking startet vor der EntscheidungEinwilligung muss vorher vorliegen

Und die Barrierefreiheit?

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, unter anderem für Online-Shops mit Verbrauchern. Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind nach dem Gesetz grundsätzlich ausgenommen, und reine Informationswebsites sind in der Regel nicht betroffen. Gerade bei Online-Shops sollten Sie die Pflicht im Einzelfall prüfen lassen. Barrierefreie Gestaltung (gute Kontraste, Tastaturbedienung, Alternativtexte) nützt unabhängig davon allen Besuchern.

Checkliste für Ihre Website

  • Impressum vollständig und in einem Klick von jeder Seite erreichbar
  • Datenschutzerklärung passt zu den tatsächlich genutzten Diensten
  • Schriftarten werden vom eigenen Server geladen, nicht von einem Drittanbieter
  • Karten und Videos laden erst nach Zustimmung
  • Cookie-Banner mit gleichwertiger Ablehnung, falls nicht erforderliche Dienste laufen
  • Kontaktformular mit Hinweis auf die Datenschutzerklärung
  • Rechtstexte bei jeder Änderung der Website oder der Firmendaten geprüft

Impressum und Datenschutz gehören bei meinen Projekten zum Umfang, sie sind in der Website-Erstellung enthalten. Die endgültige rechtliche Prüfung bleibt Ihre Verantwortung. Welche Inhalte je Branche zusätzlich wichtig sind, steht in der Branchen-Checkliste, und worauf Sie bei einem Relaunch achten sollten, im Beitrag zum Website-Relaunch.

Website mit sauberen Grundseiten?

Impressum, Datenschutz und technische Grundlage gehören bei mir zu jedem Projekt. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, was Ihre Website zusätzlich braucht.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Thema.

Brauche ich als Kleinunternehmer ein Impressum?

Ja, sobald Ihre Website geschäftsmäßig betrieben wird. Sie müssen aber keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben, wenn Sie keine haben.

Muss ich eine Datenschutzerklärung haben, auch ohne Tracking?

Ja. Schon beim Aufruf der Seite werden Daten wie die IP-Adresse verarbeitet, und ein Kontaktformular verarbeitet weitere Angaben. Darüber müssen Sie informieren.

Brauche ich ein Cookie-Banner?

Nur, wenn Sie nicht erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien einsetzen, etwa für Statistik, Marketing oder bestimmte Einbettungen. Reine Technik-Cookies brauchen keine Einwilligung.

Darf ich Google Fonts verwenden?

Ja, aber lokal von Ihrem eigenen Server. Beim Laden von Schriftarten von Google-Servern wird die IP-Adresse der Besucher übertragen, was nach Gerichtsentscheidungen zu Ansprüchen führen kann.

Kann ich Muster aus dem Internet verwenden?

Als Ausgangspunkt ja, aber nie ungeprüft. Die Texte müssen zu Ihrem Betrieb und zu den Diensten Ihrer Website passen. Sonst sind sie falsch oder unvollständig.

Wer haftet für die Rechtstexte meiner Website?

Der Betreiber der Website. Ich erstelle Impressum und Datenschutz auf Grundlage Ihrer Angaben, eine Rechtsberatung gehört nicht zu meinen Leistungen.

Sprechen wir über Ihre Sichtbarkeit.

Ein kurzes Gespräch genügt, um einzuordnen, welche Website- und SEO-Struktur für Ihren Betrieb wirtschaftlich sinnvoll ist.